Nationalparkgesetz
In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die Ausweisung von Nationalparks bei den jeweiligen Bundesländern. Beim Nationalpark Wattenmeer sind die jeweiligen Länder Niedersachen, Hamburg und Schleswig-Holstein zuständig. Jeder Nationalpark hat seine eigene Rechtsgrundlage für den eigenen Schutz des Nationalparks im Nationalparkgesetz formuliert.
Nationalparkgesetz Niedersächsisches Wattenmeer
Nationalparkgesetz Hamburgisches Wattenmeer
Nationalparkgesetz Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer
Bundesnaturschutzgesetz